Ja, der Solar-Check ist für Privatkunden im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage von der Umsatzsteuer befreit, wenn die Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 UStG erfüllt sind. Das betrifft Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden oder bestimmten öffentlichen und gemeinnützigen Gebäuden. In diesem Fall stelle ich Ihnen eine Rechnung mit 0 % Umsatzsteuer aus. Bitte beachten Sie: Die Steuerfreiheit gilt nur, wenn der Solar-Check im unmittelbaren Zusammenhang mit der Installation, Erweiterung oder Wartung der Anlage steht und die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.